
Kunststofffüllungen bald kostenfrei?
Amalgam galt viele Jahrzehnte als klassische Zahnfüllung und ist nun von der neuen EU-Quecksilberverordnung betroffen. Demnach ist der Einsatz von Amalgamfüllungen bei Kindern, Schwangeren und Stillenden seit dem 1. Juli 2018 verboten. Was sind die Alternativen und wer trägt die Kosten?
Was ist eine Amalgamfüllung?
Der Werkstoff Amalgam wurde die letzten Jahrzehnte in der Zahnmedizin verwenden, um Löcher in Zähnen zu schließen, die durch Karies und die nötige Ausbohrung entstanden sind. Diese Amalgamfüllungen sind im Volksmund auch als Zahnplomben bekannt. Die metallische Legierung besteht überwiegend aus Silber, Kupfer und Zinn, enthält aber auch den eigentlich giftigen Stoff Quecksilber. Auch wenn in Amalgamfüllungen der Quecksilbergehalt für den Menschen als unbedenklich galt, müssen Zahnärzte es dennoch als Sondermüll entsorgen.
Was ändert sich die EU-Quecksilberverordnung in der Zahnmedizin?
Die neue Verordnung reglementiert nun den Einsatz von Dentalamalgam. Es darf seit dem 01.07.2018 generell nicht mehr bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden eingesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen ist dies noch möglich.
Mit der neuen Verordnung werden neue Ansprüche an den Umweltschutz bedient, da Quecksilber für Menschen und Umwelt im Allgemeinen als ein besonders schädlicher Stoff gilt.
Wer zahlt die Kosten für das alternative Füllmaterial?
Aufgrund der neuen Verordnung wurden Verhandlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband einberufen, um Fragen der neuen Situation zu klären. Die Versammelten haben beschlossen, dass Kompositfüllungen bei der betroffenen Patientengruppe als zuzahlungsfreie Versorgung gilt. Das heißt, dass die Kosten für Kompositfüllungen, die anstelle von Amalgam eingesetzt werden, für die Patientengruppe von der Krankenkasse übernommen werden.